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Reise- und Kaufbedingungen

Wenn Sie eine Reise mit Fjord Line buchen, stimmen Sie unseren aktuellen Reise- und Kaufbedingungen zu. Diese Reise- und Kaufbedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wir bemühen uns darum, dass sämtliche Informationen auf unserer Website auf dem neuesten Stand und korrekt sind. Fjord Line übernimmt jedoch keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Verluste infolge der Anwendung dieser Informationen.

Die COVID-19-Situation erfordert eine Anpassung unsere Reisebedingungen. Siehe Punkt 18 in unseren Bedingungen. 

1.Gesetzliche Grundlage

Diese Reise- und Kaufbedingungen (“Reisebedingungen”) sind für alle Passagiere gültig die mit der Fjord Line reisen. Diese werden durch die norwegischen Gesetze ergänzt, hierunter das Gesetz vom 24. Juni 1994 Nr. 39 über die Seefahrt (Lov av 24. juni 1994 nr. 39 om Sjøfarten) und die allgemeinen haftungsrechtlichen Vorschriften sowie das internationale Recht, hierunter die EU Verordnungen 392 / 2009 und 1177 / 2010, soweit diese gelten. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Für Buchungen über die Fjord Line Cargoabteilung gelten eigene Bedingungen.

Für die Pauschalreisen von Fjord Line gelten die Bestimmungen des norw. Gesetzes über Pauschalreisen vom 1. Juli 2018 (Lov om pakkereiser av 1. juli 2018,) sowie die Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen (Alminnelige vilkår for pakkereiser), vereinbart zwischen dem Norwegischen Zentralverband für Fremdenverkehrsbetriebe (Den Norske Reisebransjeforening) und dem Norwegischen Beauftragten für Verbraucherfragen, mit den Ausnahmen, die aus den Reisebedingungen hervorgehen. Einen gesonderten Ausdruck der Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen (Alminnelige vilkår for pakkereiser) können Sie auf Wunsch von Fjord Line erhalten. Fjord Line ist Mitglied des „Reisegarantiefonds“ (Entspricht dem deutschen Sicherungsschein, Anm. des Übersetzers). Geschäftsreisende sind vom Pauschalreisegesetz ausgenommen, gemäß § 1-2 des Gesetzes über Pauschalreisen.

Die Reisebedingungen von Fjord Line wurden auf eine Reihe von Sprachen übersetzt. Die Reisebedingungen werden gemäß den norwegischen Auslegungsprinzipien ausgelegt. Die norwegische Ausgabe hat bei Widerspruch Vorrang.

2.Tickets

2.1Buchung

Unsere Gäste werden gebeten, die Platzreservierung rechtzeitig vor Abfahrt vorzunehmen. Buchungen können online über www.fjordline.com, über die Büros von Fjord Line oder über Reisebüros oder Agenturen vorgenommen werden. Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Handynummer des Passagiers sind anzugeben. Bei Buchungen für mehrere Personen sind folgende Informationen über alle Reisenden anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum und Nationalität.

Bei Gruppenbuchungen (20 Personen oder mehr) muss spätestens 4 Wochen vor Abfahrt eine vollständige Namensliste, inklusive Geburtsdatum und Nationalität vorliegen. Der Name des Leiters der Gruppe ist deutlich bei der Buchung anzugeben. Jede Buchung ist bindend und derjenige, der die Buchung vorgenommen hat, haftet für die Bezahlung aller gebuchten Tickets.

Bei Buchungen für Fahrzeuge sind Fahrzeugart (Pkw, Transporter o. ä.), amtliches Kennzeichen sowie Gesamtlänge und -höhe (inkl. Dachgepäck und Anhänger) anzugeben. Falsche oder mangelhafte Angaben bezüglich der Höhe / Länge des Fahrzeuges können zur Stornierung der Bestellung ohne Rückerstattung des Tickets führen.

Wir gewähren eine kostenfreie Rücktrittsfrist oder Änderung von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Buchung. Diese Rücktrittsfrist gilt nicht für Buchungen, die weniger als 48 Stunden vor der ersten Abfahrt gebucht wurden.

Bitte beachten Sie, dass wir für telefonische und schriftliche Buchungen bei den Fjord Line Buchungsbüros sowie bei den Ticketbüros/Check-In eine Gebühr pro Buchung von NOK 125,- (ca. DKK 125,- / EUR 20,-) erheben. Diese Gebühr entfällt, wenn die Durchführung der Buchung auf der Internetseite der Reederei Fjord Line unter www.fjordline.com aus systembedingten oder technischen Gründen nicht möglich ist.

Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, hierunter aber nicht nur beschränkt auf Rollstuhlfahrer, Blinde, Passagiere mit Blindenhunden und Sauerstoffpatienten, werden gebeten, ihre Reise beim Buchungsbüro von Fjord Line zu buchen, siehe auch Punkt 7.

Für Fahrzeuge ohne Fahrer, Umzugslasten, Ausstellungsexponate, Pferdeanhänger usw. wenden Sie sich bitte an die Cargo-Abteilung von Fjord Line unter der Telefonnummer +47 514 64 000, siehe auch Punkt 10.

An Bord gibt es keine Möglichkeit, aufgeladene Fahrzeuge zu bekommen oder Strom an Wohnmobil.

Der Preis der verschiedenen Abfahrten wird durch Angebot und Nachfrage geregelt. Änderungen beim Devisenkurs zwischen z.B. NOK, EUR und DKK können ebenfalls vorkommen. Fjord Line haftet nur für Preisangebote, die in Form eines Fährtickets, einer Rechnung oder einer anderen Form der schriftlichen Bestätigung vorliegen.

Nachträglich werden keine eventuellen Preisänderungen gewährt für Buchungen, die bereits erfolgt sind.
Jeder Passagier ist dazu verpflichtet, seine Reiseunterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Buchung einer Fährpassage mit der HSC Fjord Cat (Strecke: Hirtshals-Kristiansand-Hirtshals) von größeren Fahrzeugen Folgendes gilt:

  • Maximales Gewicht mit Einzelrad – 4,5 Tonnen / Achse
  • Maximales Gewicht mit Doppelrädern – 9 Tonnen / Achse

2.2Buchung von Übernachtungsstätten (Hotels o. ä.)

Wenn Fjord Line eine Übernachtung in einem Übernachtungsbetrieb vorbestellen muss, ist die Buchung für den Reisenden von dem Augenblick an bindend, in dem Fjord Line eine Bestätigung von dem jeweiligen Übernachtungsbetrieb erhalten hat. Bei diesen Buchungen gilt die Rücktrittsfrist von 24 Stunden ab Buchungszeitpunkt nicht. Bei Buchungen auf www.fjordline.com übernimmt die Person, die die Buchung vorgenommen hat, die volle Verantwortung für die korrekt gebuchte Anzahl der Übernachtungsgäste.

2.3Bezahlung

Die Reise ist bei Buchung komplett mit Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Bei Buchungen im Internet oder per Telefon erfolgt die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte. Bei schriftlichen Buchungen ist die Bezahlung per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Fjord Club Mitglieder können gemäß der Mitgliedsbedingungen eine Rechnung per Post erhalten. Die Bezahlung muss vor Antritt der Passage bei Fjord Line eingegangen sein, eventuell ist die Bezahlung durch Vorlage einer Quittung/Bestätigung einer Bank nachzuweisen. Kann keine Quittung vorgelegt werden, ist eine erneute Bezahlung beim Einchecken erforderlich. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist Fjord Line berechtigt, die Reise als annulliert anzusehen und die Passage eventuell an Dritte weiterzuverkaufen.

2.3.1Bezahlung von Transport und Kreuzfahrten

Kreuzfahrten und Transportreisen, hierunter Billig- und Flextickets sind komplett bei Buchung zu bezahlen.

2.3.2Bezahlung von Pauschalreisen

Bei der Buchung von Pauschalreisen, hierunter auch Ferienwohnungen, leistet der Reisende eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises wenn die Abreise in mehr als 50 Tagen stattfindet. Der Restbetrag ist 50 Tage vor Abreise zur Zahlung fällig. Die Reise ist bei Buchungen von weniger als 50 Tagen vor der Abreise komplett zu bezahlen.

Eine Anzahlung bei Hotelferien entfällt, dann ist die Reise bei Buchung zu bezahlen. Siehe auch Punkt 2.2.

2.3.3Bezahlung von Gruppenbuchungen (20 Personen oder mehr)*

Gruppenreisen sind unmittelbar bei Buchung zu bezahlen.

Übersteigt der Gesamtwert der Reise NOK 10.000,- (ca. DKK 10.000,- / EUR 1.340,-) kann der Reisende auf eigenen Wunsch eine Anzahlung von 10 % innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsdatum leisten. Der restliche Betrag wird 30 Tage vor Abreise fällig.

* Für Kurs- und Tagungsbuchungen gelten eigene Bedingungen.

2.4Tickets

Nach erfolgter Bezahlung wird die Buchungsbestätigung als elektronisches Ticket an die vom Passagier angegebene E-Mail zugesandt. Wünscht der Kunde die Bestätigung auch per Post wird eine Gebühr von NOK 75,- NOK (ca. DKK 75,- / EUR 10,-) fällig.

Das elektronische Ticket enthält eine Übersicht über die Buchungen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu kontrollieren, ob die Angaben auf dem Ticket mit der Buchung übereinstimmen

Nicht verwendete Tickets werden nicht zurückerstattet. Siehe im Übrigen Punkt 3 für Reiserücktrittsbestimmungen.

3.Umbuchung / Nichterscheinen

Für Umbuchungen oder Stornierungen der Reise bitten wir den Betreffenden diese in schriftlicher Form an info@fjordline.com  oder auf dem postalischen Weg zu schicken. Bitte geben Sie immer Ihre Buchungsnummer an.

Bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige Ankündigung bei Fjord Line gilt die gesamte Reise als storniert und es wird keine Rückerstattung gewährt. Bei gebuchter Rückreise wird diese ebenfalls automatisch storniert.

3.1Transportreisen und Kreuzfahrten

3.1.1Kreuzfahrt- und Economy-Ticket

Bei Umbuchungen von Kreuzfahrt- und Transporttickets wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Umbuchungen von Tickets werden Bearbeitungsgebühren pro Änderung pro Strecke berechnet. Bei Stornierung wird eine Stornogebühr erhoben (% des Ticketpreises):

Änderung des Reisedatums/Abfahrtszeit/Strecke*
NOK 600 (ca. DKK 600 / EUR 77)

Änderung des Namens (Besteller)
NOK 200 (ca. DKK 200 / EUR 26)

Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens
NOK 30 (ca. DKK 30 / EUR 4)

Stornierung
100 %

Nichterscheinen
100 %

* Ist der Fährpreis oder der Kabinenpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Verringert sich der Reisepreis nach einer Umbuchung, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages. Änderungen in weniger als 24 Stunden vor Abfahrt werden als Stornierung berechnet.

3.1.2Flex-Ticket

Bei Änderungen und Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben (% des Ticketpreises):

Änderung der Reise*
Keine Gebühr

Stornierung bis 14 Tage vor Abreise
Keine Gebühr

Stornierung 14 Tage bis 24 Stunden vor Abreise
25 %

Stornierung weniger als 24 Stunden vor Abreise
100 %

Nichterscheinen
100 %

* Ist der Fährpreis oder der Kabinenpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Änderungen in weniger als 24 Stunden vor Abfahrt werden als Stornierung berechnet.

3.1.3Innernorwegische Fährverbindung Bergen-Stavanger-Bergen

Bei Umbuchungen von innernorwegischen Fährtickets wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Umbuchungen von Tickets werden Bearbeitungsgebühren pro Änderung pro Strecke berechnet. Bei Stornierung wird eine Stornogebühr erhoben (% des Ticketpreises):

Änderung des Reisedatums/Abfahrtszeit/Strecke*
NOK 100 (ca. DKK 98 / EUR 14)

Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens
NOK 30 (ca. DKK 30 / EUR 4)

Stornierung
100 %

Nichterscheinen
100 %

* Ist der Fährpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. Verringert sich der Reisepreis nach einer Umbuchung, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages. Änderungen in weniger als 24 Stunden vor Abfahrt werden als Stornierung berechnet.

3.2Gruppenreisen (20 Personen oder mehr)*

Bei Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben (% des Ticketpreises):

Stornierung mehr als 45 Tage vor Abreise**:
Keine Gebühr

Stornierung 45-15 Tage vor Abreise**:
25 %

Stornierung 14-7 Tage vor Abreise**:
50 %

Stornierung weniger als 7 Tage vor Abreise:
100 %

Nichterscheinen:
100 %

* Nicht gültig für Reiseveranstalter oder Agenturen
* Für Kurs- und Tagungsbuchungen gelten eigene Bedingungen
** Dem Reisenden wird eine Gebühr von NOK 100,- pro Buchung in Rechnung gestellt.

3.3Pauschalreisen (Transport inkl. Feriencenter, Hotel usw.)

Bei Umbuchungen von Tickets wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Umbuchungen von Tickets werden Bearbeitungsgebühren pro Änderung pro Strecke berechnet. Bei Stornierung wird eine Stornogebühr erhoben (% des Ticketpreises):

Änderung des Reisedatums/Abfahrtszeit/Strecke*
NOK 600 (ca. DKK 600 / EUR 77)

Änderung des Namens
NOK 200 (ca. DKK 200 / EUR 26)

Änderung und Nachreichen des Kfz-Kennzeichens
NOK 30 (ca. DKK 30 / EUR 4)

Stornierung mehr als 50 Tage vor Abreise:
NOK 800,- (ca. DKK 800 / EUR 108) pro Wohnung / Zimmer

Stornierung 50-30 Tage vor Abreise:
10 %

Stornierung 29-21 Tage vor Abreise:
25 %

Stornierung weniger als 21 Tage vor:
100 %

Nichterscheinen:
100 %

* Ist der Fährpreis oder der Kabinenpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag ebenfalls zu zahlen. Änderungen des Reisedatums weniger als 21 Tage vor Abfahrt werden als Stornierung berechnet.

Änderungen und Stornogebühren weichen von den allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen ab.

3.4Stornierungsschutz

Fjord Line empfiehlt allen Reisenden einen freiwilligen Stornierungsschutz abzuschließen. Dieser kostet NOK 75,- (ca. DKK 75,- / EUR 10,-) pro Passagier und ist zusammen mit der Reise zu bestellen. Eine nachträgliche Hinzubuchung ist nicht möglich.

Der Stornierungsschutz berechtigt zur Stornierung der Reise bei unerwarteter und ernster Krankheit, Unfallverletzungen oder Tod des Reisenden selbst, in seinem Haushalt oder in der nahen Familie (Ehepartner/in, Lebensgefährte/in, Kinder, Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister), die den Reisenden daran hindert oder es als unverantwortlich erscheinen lässt, die Reise durchzuführen. Das Recht zum Reiserücktritt gilt auch, wenn die genannte Hinderung eine/n Mitreisende/n betrifft und es als unangemessen erscheint, die Durchführung der Reise zu verlangen, ohne dass der Betroffene dabei ist.

Der Umstand ist mit einem ärztlichen Attest oder einer Bestätigung von einer Polizeidienststelle und/oder von einer Versicherungsgesellschaft nachzuweisen. Der Nachweis ist mit der Buchungsnummer zu kennzeichnen und ist Fjord Line/der Agentur spätestens eine Woche nach der Stornierung zuzusenden. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrags abzüglich des Stornierungsschutzes. Sofern der Reisende eine Reise gebucht hat, deren Preis darauf basiert, dass eine oder mehrere Personen im selben Zimmer/in derselben Wohnung oder Kabine wohnen, umfasst der Stornierungsschutz auch die Zuschläge, die infolge des Nicht-Antritts der Reise fällig gewesen wären.

In solchen Fällen behält sich Fjord Line das Recht vor, die nicht zurückgetretenen Personen im Rahmen einer Bestellung auf eine andere und kleinere Übernachtungsalternative als ursprünglich bestellt umzubuchen.

Bei Inanspruchnahme dieses Schutzes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NOK 75,- (ca. DKK 75,- / EUR 10,-) pro Person erhoben.

4.Kabinen

Bei Nachtüberfahrten muss eine Kabine (evtl. Schlafsitz, falls verfügbar), gebucht werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kabinen bei einzelnen Überfahrten einige Stunden vor der Ankunft verlassen werden müssen. Der Zeitpunkt wird an Bord bekannt gegeben.

Bei Reisen mit Übernachtung an Bord müssen Erwachsene und Kinder über 4 Jahren eigene Betten haben. Schlafsitze für Kinder unter 12 Jahren empfiehlt Fjord Line nicht. Es ist nicht möglich, extra Matratzen mit in die Kabinen zu nehmen. In nur wenigen Kabinen gibt es Platz für Babybetten. Sollten Sie mehr Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer Buchungsabteilung in Verbindung.

Bei Fjord Line kann es vorkommen, dass Kabinen doppelt gebucht sind. In diesen Fällen haben die betroffenen Passagiere die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich an Bord zu erhalten. Diese Kompensation erhält entweder a) der betroffene Gast oder b) der Gast der auf seine/ihre Kabine verzichtet.

5.Altersgrenze

Die Altersgrenzen gelten für Reisende ohne Begleitung der Eltern/Vorgesetzten.

Mindestens 1 Reisebegleiter/Vorgesetzter für je 5 Kinder/Jugendliche auf Kreuzfahrten und mindestens 1 Reisebegleiter/Vorgesetzter für je 10 Kinder/Jugendliche auf Transportreisen sind erforderlich.

Ein Erziehungsberechtigter muss mindestens 25 Jahre alt sein, um die Verantwortung für minderjährige Reisende übernehmen zu können.

Die verantwortlichen Reisebegleiter müssen spätestens 2 Tage vor Abfahrt ein Formular, das bei unserem Buchungsbüro erhältlich ist oder von unseren Internetseiten heruntergeladen werden kann, ausfüllen und abgeben.

Transport
Route Altersgrenze
Bergen–Stavanger–Hirtshals 18 Jahre
Langesund–Hirtshals 16 Jahre
Sandefjord–Strömstad 16 Jahre
Kristiansand–Hirtshals 16 Jahre
Bergen–Stavanger (innernorwegische Fährverbindung) 16 Jahre
Stavanger–Bergen (innernorwegische Fährverbindung) 16 Jahre
Cruise/Tagestrip
Route Altersgrenze
Bergen–Stavanger–Hirtshals 18 Jahre
Langesund–Hirtshals 16 Jahre
Sandefjord–Strömstad 16 Jahre
Kristiansand–Hirtshals 16 Jahre

6.Check-in

  • Erscheinen Sie bitte spätestens 60 Minuten vor Abfahrt am Check-In.
  • Der Check-In schließt 20 Minuten vor Abfahrt.

Check-in innernorwegische Fährverbindung Bergen-Stavanger/Stavanger-Bergen:

  • Erscheinen Sie bitte spätestens 60 Minuten vor Abfahrt am Check-In.
  • Boarding schließt 20 Minuten vor Abfahrt ab.

Fjord Line behält sich das Recht vor, Passagiere zurückzuweisen, die nach der vorgeschriebenen Check-In-Zeit am Check-In Counter eintreffen. Fjord Line erstattet keine Tickets, sollten sich die Passagiere nicht entsprechend den angegebenen Zeiten am Check-In einfinden.

Der jeweilige Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf dem dafür zugewiesenen Stellplatz auf dem Schiff geparkt und mit Handbremse gesichert ist. Beim Parken des Fahrzeugs den niedrigsten Gang einlegen, den Alarm ausschalten und das Fahrzeug abschließen. Der Fahrer haftet bei Nichteinhaltung dieser Regeln für eventuelle Verluste oder Schäden.

7.Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Aufgrund von Sicherheitsvorschriften müssen Passagiere mit besonderen Bedürfnissen oder Passagiere, die mit einer Begleitperson reisen müssen, während des Buchungsvorganges über deren besondere Bedürfnisse informieren. Die Begleitperson reist kostenfrei. Die richtige Spezifikation ist ausschlaggebend, welche Betreuung im Falle eines Notfalles anzuwenden ist.

Bitte kontaktieren Sie für weitergehende Informationen den Kundenservice unter:

+49 3821 709 72 10

Passagiere mit besonderen Bedürfnissen sind aufgefordert das Bordpersonal zu kontaktieren, um weitergehende Informationen über die Sicherheit an Bord und des Schiffes im Allgemeinen zu erhalten.

Passagiere mit Sauerstoffbeatmung
Die Einnahme von Sauerstoff für den privaten-medizinischen Gebrauch ist gestattet. Passagiere, die eine Sauerstoffbeatmung benötigen sind verpflichtet, sich selbst mit dem benötigten Sauerstoff zu versorgen und immer in Begleitung zu reisen. Die Begleitperson, die die Aufsichtspflicht hat, reist ohne weitere Kosten. Der Kapitän ist aus Sicherheitsgründen darüber zu informieren, dass ein Sauerstoffbehältnis an Bord und in Gebrauch ist.

Blindenhunde
Blindenhunde oder Assistenzhunde, die blinde oder sehbeeinträchtigte Passageiere begleiten, oder einen Passagier als emotionale oder psychische Reisestütze dienen, reisen kostenfrei. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung durch einen Psychiater muss die Notwendigkeit durch Vorlage am Check-In bestätigen. Dieses Dokument muss während der ganzen Überfahrt im Besitz des Passagiers bleiben.

Blindenhunden und Assistenzhunde ist es gestattet, sich in speziellen Kabinen und den meisten Bereichen des Schiffes aufzuhalten. Passagiere, die mit einem Blindenhund reisen, sollten Ihre Überfahrt rechtzeitig buchen, da die Kapazität (Kabinen) für Blindenhunde an Bord sehr begrenzt ist. Passagiere die mit einem Blindenhund reisen, sind aufgefordert Rücksicht auf die anderen Passagiere zu nehmen.

Rollstuhlfahrer (mit dem Auto)
Wenn für die Nutzung eines Rollstuhls mehr Platz als nur die Länge des Fahrzeugs und/oder ein Parkplatz in der Nähe eines Aufzugs benötigt wird – geben Sie dieses bitte bei der Buchung an und nochmals beim Check-in. Somit können wir eine komfortable Fahrt gewährleisten.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie vor der Abreise mindestens 90 Minuten am Terminal sind.

Kinderwagen im Auto
Wenn Sie einen Kinder- oder einen Sportwagen an Bord eines unserer Schiffe benutzen müssen, bitten wir Sie, die Besatzung während des Check-Ins darüber zu informieren.
Um Ihnen den besten Platz auf dem Auto-Deck bieten zu können, müssen Sie spätestens 90 Minuten vor der Abfahrt am Terminal sein.
Die einzige Ausnahme ist die Fjord Cat, da die Katamaranfähre keinen Aufzug hat und es somit keine Möglichkeit gibt, den Kinderwagen auf Deck 2 und 3 zu bringen.

8.Ausweispapiere

Die Passagiere haften selbst für eventuell auftretende Kosten, wenn im Zielland, z.B. wegen fehlender Reisedokumente, Pass oder anderer Ausweispapiere keine Erlaubnis zur Einreise gegeben wird. Dies gilt auch für Extrakosten im Zusammenhang mit der Heimreise. Alle Reisenden müssen bei der Einreise nach Norwegen und Dänemark einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Reisepass oder Personalausweis) bei sich führen, wobei der Name in dem Nachweis mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen muss (gültig für national und international Reisende).

Die norwegischen Behörden führen derzeit eine 100% ID-Kontrolle für alle Einreisenden nach Norwegen durch. Folgendes ist dabei beachten:

Skandinavische Staatsbürger (NO, SE, DK, IS und FIN):
Passagiere, die über 18 Jahre alt sind, müssen einen gültigen Identitätsnachweis mit Bild (z. B. Reisepass, Führerschein, Bankkarte) vorweisen.
Kinder, die mit Erwachsenen reisen, müssen keinen Identitätsnachweis mit sich führen.

Bürger der Schengen-Staaten:
Passagiere, die aus den Schengen-Raum kommen, müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen. Dies gilt ebenfalls für Kinder unter 18 Jahren.

Bürger von Nicht-Schengen-Staaten:
Passagiere, die aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums und Skandinavien kommen, müssen einen Reisepass und ein Visum für die Reise nach Norwegen vorweisen. Dies gilt ebenfalls für Kinder unter 18 Jahren.

Ausländische Staatsangehörige mit einem Wohnsitz in Norwegen, Schweden oder Dänemark müssen bei der Reise in die nordischen Länder einen Pass und ein Visum (falls ausgegeben) vorlegen. Bürger von Ländern, die außerhalb der EU / EWR liegen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllen, bzgl. eines Passes, eines Visums, Impfungen usw. Es ist empfehlenswert, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen und sich über die geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Die Passagiere sind selbst für die Erlangung der erforderlichen Reisedokumente verantwortlich. Wenn Reisedokumente nicht vorgelegt werden können, gilt dieses als Nichtbeachtung und eine Rückerstattung wird daher nicht geleistet.

Das Fahrzeug muss mit dem Ländercode des Ursprungslandes gekennzeichnet sein. Für Inspektionen für Fahrzeuge und Fahrgäste muss ein internationaler Versicherungsschein vorliegen.

9.Transport lebender Tiere

Für den Transport lebender Tiere ist der jeweilige Tierhalter verantwortlich. Fjord Line macht auf die gesonderten gesetzlichen Vorschriften zur Einfuhr lebender Tiere aufmerksam. Fjord Line empfiehlt rechtzeitig vor der Abreise einen Tierarzt zu konsultieren, um sicher zu stellen, dass die erforderlichen Bedingungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere erfüllt sind. Das Norwegische Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) ist verantwortlich für die Kontrolle der Tiere bei der Einreise nach Norwegen. Die Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere können variieren, weitere Informationen finden Sie unter www.mattilsynet.no.

Bei der Einreise in EU/EWR-Länder sind für alle Hunde und Katzen eigene Reisedokumente erforderlich. Wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen bitte an das Norwegische Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet).

Der Transport von Kleintieren ist gestattet. Pro Buchung sind maximal 3 Tiere erlaubt. Tiere müssen während der Überfahrt im Fahrzeug bleiben, in passenden Boxen (vom Eigentümer mitgebracht) auf dem Autodeck oder mit Vorbestellung wo es möglich ist im Kennel / „Hunde Hotel“ gebucht sein. Eine Aufsicht während der Überfahrt ist mit der Schiffsbesatzung zu vereinbaren. Die Tiere dürfen nicht in die Gemeinschaftsbereiche oder in die Kabinen mitgenommen werden.

Der Transport von Pferden und Pferdefahrzeugen muss durch die Fjord Line Buchungsabteilung gebucht werden. Personen, die die Pferde begleiten, müssen die Fjord Line Cargo Abteilung kontaktieren und die gültigen Papiere bei der Abfahrt und Ankunft vorzeigen sowie auf dem Ladungsverzeichnis registriert sein. Es wird eine Gebühr von ca.200 NOK (ca. 24 Euro) erhoben. Die Fjord Line Cargo Abteilung muss im Voraus kontaktiert werden, wenn eine Unterstützung bei der Vorbereitung der Zolldokumente erforderlich ist.

10.Gepäck

Reisegepäck bis zu 50 kg oder bis zu einem halben Kubikmeter ist während der Fährüberfahrt eventuell in einem Fahrzeug aufzubewahren und darf gebührenfrei mitgeführt werden. Möbel, Kartons, größere Koffer usw. werden als Fracht betrachtet, für die eine Frachtgebühr gemäß Tarif gezahlt werden muss. Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen an die Cargo-Abteilung von Fjord Line. Telefonnummer von Fjord Line Cargo: +47 514 64 000.

Fjord Line haftet nicht für Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuckstücke, Kunstgegenstände usw. soweit diese nicht von Fjord Line zur Aufbewahrung entgegengenommen worden sind.

Es ist nicht gestattet, Schusswaffen, Munition, Sprengstoff oder andere gefährliche Güter mit an Bord zu bringen, sofern hierzu nicht im Voraus eine schriftliche Genehmigung von Fjord Line erteilt wurde. Gefährliche Güter sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die transportierenden Fahrzeuge.

Innernorwegisch Reisen
Bestimmungen zum Reisen mit Gepäck.

Handgepäck

  • Sie können ein Handgepäckstück in den öffentlichen Bereichen des Schiffes mit sich führen. Maximale Größe: 55x40x23 cm / Maximales Gewicht: 15 kg.
  • Zusätzlich ist ein weiterer Gegenstand erlaubt, z.B. eine Handtasche oder eine Laptoptasche. Maximale Größe: 25x33x20 cm.

Beschädigtest Gepäck

  • Wurde Ihr Gepäck während Ihrer Reise mit uns beschädigt? Wenn ja, bitte melden Sie den Schaden einem Fjord Line Mitarbeiter im Terminal. Zusätzlich zeigen Sie bitte den Beleg für das eingecheckte Gepäckstück sowie Ihre Buchungsbestätigung.
  • In Abhängigkeit davon, in welcher Art und Weise Ihr Gepäckstück beschädigt ist, werden wir es entweder reparieren oder einen angemessenen Ersatz stellen. Dieser hat den Wert, den das Gepäckstück zum Zeitpunkt des entstandenen Schadens aufweist.
  • Es können Kratzer, Druckstellen und kleinere Schäden, welchen durch den normalen Gebrauch und Transport, entstehen. Fjord Line ist für derlei Schäden nicht verantwortlich. Fjord Lines Prämisse ist, dass unsere Gäste verstehen, dass wir keine Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch Verschleiß entstehen.
  • Wenn der Inhalt Ihres Gepäckstückes beschädigt ist und dieses keine äußeren Schäden aufweist, bitten wir Sie, sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen.

11.Verspätungen und Annullierungen

Gemäß der EU Verordnung 1177 / 2010 haben Passagiere bei Annullierungen und Verspätungen bestimmte Rechte. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verordnung eine Reihe von Ausnahmen von diesen Rechten macht, hierunter unter anderem für den Fall, dass die Verspätung oder Annullierung durch die Wetterverhältnisse verursacht wurde. Die Rechte des jeweiligen Passagiers werden in jedem Fall einzeln bewertet und dieser Punkt gibt nur eine generelle Übersicht über mögliche gültige Rechte. Pauschalreisen sind von den Rechten ausgenommen.

Bei Verspätung oder Annullierung einer Abfahrt hat der Passagier Anspruch auf Informationen so rasch wie möglich und spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit. Dem Passagier sind ebenfalls Informationen über die neue voraussichtliche Abfahrts- sowie Ankunftszeit mitzuteilen, sobald diese vorliegen.

Bei Annullierung oder Verspätung um mehr als 90 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, haben Passagiere im Hafenterminal Anspruch darauf, dass Fjord Line kostenlose Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, austeilt.

Bei Annullierung oder Verspätung, die eine Verlängerung des vom Passagier geplanten Aufenthalts von einer oder mehreren Nächten notwendig machen, muss Fjord Line sofern praktisch durchführbar, kostenlos eine angemessene Unterbringung an Bord oder an Land anbieten. Fjord Line kann die Gesamtkosten der Unterbringung auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht und für höchstens drei Nächte beschränken. Die Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft muss ebenfalls gedeckt werden.

Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt um mehr als 90 Minuten kann der Passagier wählen, ob er die Reise fortsetzt, die Reise gegen Erstattung des bezahlten Fahrpreises annulliert oder das Ticket umbucht. Bei Annullierung des Tickets muss dem Passagier gegebenenfalls eine kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort (lt. Ticket) angeboten werden. Die Umbuchung eines Tickets muss zur nächst möglichen Abfahrt unter vergleichbaren Bedingungen und ohne Aufpreis für den Passagier erfolgen.

Passagiere haben bei einer verspäteten Ankunft am Endziel gemäß dem Ticket Anspruch auf Entschädigung ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren. Bei Einfachfahrten wird die Entschädigung auf Grundlage des bezahlten Preises für die Reise errechnet. Bei Verspätungen auf einer der Strecken der Rückreise wird die Entschädigung auf 50 % der bezahlten Reisekosten berechnet.

Die Entschädigung beträgt 25 % des bezahlten Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:

1 Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden,

2 Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 4 bis zu 8 Stunden,

3 Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 8 bis zu 24 Stunden,

6 Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.

Beträgt die Verspätung mehr als das Doppelte der oben angegebenen Zeiten, so beträgt die Entschädigung 50 % des Fahrpreises.

12.Haftung bei Verlust und / oder Schaden

Fjord Line handelt bezüglich der Passagierhaftung gemäß dem norwegischen Seegesetz Kap. 15 und der EU Verordnung 392 / 2009. Für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden aufgrund eines Schifffahrtsereignisses hierunter Schiffbruch, Zusammenstoß, Strandung des Schiffes, Explosion, Feuer im Schiff oder ein Mangel des Schiffes, entstanden ist, haftet Fjord Line. Fjord Line haftet mit bis zu 250.000 SZR je Reisenden. Wenn das Schifffahrtsereignis auf Grund eines Fehlers oder Versäumnisses von Fjord Line eingetreten ist, beläuft sich die Haftungsgrenze auf 400.000 SZR je Reisenden.

Fjord Line haftet für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden während der Beförderung, aufgrund eines Fehlers oder Versäumnisses von Fjord Line entsteht. Entsprechendes gilt für den Schaden, der durch Verspätungen bei der Beförderung des Passagiers entsteht. Die Haftung von Fjord Line beschränkt sich auf bis zu 400.000 SZR je Reisendem. Für den Schaden, der durch Verspätungen entsteht beschränkt sich die Haftung von Fjord Line auf 4.150 SZR je Reisendem.

Fjord Lines Haftungsbeschränkungen für den Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck und Fahrzeugen:

a) 2.250 SZR für den Verlust von Kabinengepäck je Reisendem
b) 6.750 SZR für den Verlust von Wertsachen, die nach Vereinbarung beim Beförderer im Hinblick auf die Aufbewahrung hinterlegt worden sind, je Reisendem.
c) 12.700 SZR je Fahrzeug
d) 3.375 SZR für den Verlust von übrigem Gepäck je Reisendem

Fjord Line hat das Recht, für den Fall in dem eine Schadensersatzleistung auferlegt wird, von der Schadenssumme folgende Beträge abzuziehen:

a) 330 SZR je Fahrzeug für Schäden am Fahrzeug
b) 149 SZR je Reisendem für den Verlust oder Beschädigung von übrigem Gepäck
c) 20 SZR je Reisendem bei Verlust auf Grund von Verspätungen

SZR ist eine Rechnungseinheit (Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds IWF), deren Wert an der Börse veröffentlicht wird. Der jeweils gültige Wert wird zugrunde gelegt.

Fjord Line haftet nicht für die Körperverletzung, den Tod eines Reisenden oder Verspätungen die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für Güter / Gepäck bevor es sich an Bord des Schiffes befindet und nachdem es das Schiff verlassen hat. Fjord Line haftet nicht für Verluste oder Schäden, die vom Reisenden selbst oder einer dritten Person verursacht wurden. Fjord Line übernimmt keine Haftung bzw. Schadensersatzpflicht für Umstände, die von der Reederei nicht beeinflussbar sind.

Zusätzlich zu den Bestimmungen, die aus den Reisebedingungen hervorgehen, behält Fjord Line sich das Recht vor, die Vorschriften zur Haftungsbegrenzung nach geltendem Recht anzuwenden.

Der Reisende ist schadensersatzpflichtig für Verluste, Schäden und/oder Sachbeschädigungen/Vandalismus, die vom Reisenden selbst oder jemandem verursacht wurden, für den er verantwortlich ist.

13.Reservierungs- und Buchungsbestimmungen

Fjord Line behält sich das Recht vor, Preise und Abfahrtszeiten, die veröffentlicht wurden, zu ändern sowie das Recht, Preisaufschläge als Folge von Schwankungen der Devisenkurse, Bunkerpreise oder vom Staat auferlegte Steuern und Abgaben vorzunehmen. Fjord Line behält sich ebenso das Recht auf Änderungen der Fahrpläne und Reiserouten seiner Schiffe vor.

Fjord Line behält sich das Recht vor, wenn nötig, beliebige Überfahrten gegen Rückerstattung des bezahlten Fahrpreises oder Umbuchung auf die nächst mögliche Überfahrt, zu stornieren sowie die Beförderung mit einem anderen als dem auf dem Ticket und/oder den Internetseiten angegebenem Schiff vorzunehmen.

14.Sicherheit

Jeder Passagier ist verpflichtet, sich an die Vorschriften zur Ordnung und Sicherheit an Bord des Schiffes zu halten.

Aus Sicherheitsgründen können Durchsuchungen von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung durchgeführt werden. Wenn diese Durchsuchung verweigert wird, kann der Passagier ohne Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises abgewiesen werden. Fjord Line darf die Beförderung von Personen verweigern, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Solche Fälle werden als Stornierungen behandelt.

Fjord Line behält sich das Recht vor, Personen während der Überfahrt in Gewahrsam zu nehmen, wenn diese eine Gefahr oder eine beträchtliche Störung der anderen Passagiere darstellen. Passagiere, die Eigentum der Reederei beschädigen oder eine Haftung der Reederei gegenüber anderen Fahrgästen erwirken, haften für solche Verluste bzw. Schäden.

Fjord Line hat das Recht, Passagieren die Einschiffung zu verweigern sowie Passagiere während der Reise von Bord zu weisen, sofern sie nach Einschätzung des Kapitäns untauglich für eine Seereise sind oder eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Passagiere an Bord darstellen. Für den Fall, dass man von Bord gewiesen wurde oder die Einschiffung verweigert wurde erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Tickets.

15.Fundsachen

An Bord gefundene persönliche Gegenstände werden einen Monat lang in unserem Ticketbüro in Bergen oder Kristiansand aufbewahrt. Fjord Line übernimmt keine Haftung für diese Fundsachen. Fjord Line bewahrt keine Pässe und Geldkarten auf, diese werden an die Polizei / Bank gesendet. Nach einem Monat werden Wertsachen der Polizei im Polizeibezirk Hordaland übergeben, andere Fundsachen werden weggeworfen oder an Fretex übergeben.

16.Reklamationen / Beschwerdefristen

Etwaige Beschwerden bezüglich der Reise und/oder Dienstleistungen von Fjord Line sind vom Passagier unverzüglich an Fjord Line oder den aktuellen Vertreter von Fjord Line zu richten, sodass der Fehler/Mangel, sofern dies möglich ist, umgehend behoben werden kann.

Eventuelle Reklamationen oder Schadensersatzansprüche sind spätestens 2 Monate nach Antritt der Fährfahrt per Brief oder E-Mail: info@fjordline.de, schriftlich geltend zu machen. Eine Kopie des Tickets und andere relevante Dokumentation ist beizulegen.

Jegliche Streit- und / oder Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Transportvertrag zwischen dem Passagier und Fjord Line ergeben, unterliegen den Reisebestimmungen und dem Norwegischen Recht.

Sollten Sie trotz unserer Bemühungen und Maßnahmen bzgl. der Bearbeitung Ihrer Beschwerde mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an www.pakkereisenemnda.no oder an die dänische Schifffahrtsbehörde wenden – www.dma.dk (Beschwerdekammer für Fahrgastrechte für den Seeverkehr innerhalb Dänemarks).

17.Streitfall

Jede Art von Streit und/oder Forderung, der/die auf Grundlage der Beförderungsvereinbarung entsteht, unterliegt den Reisebedingungen und dem norwegischen Recht und ist durch eine gegen Fjord Line AS, Postboks 513, NO-4379 Egersund gerichtete Klage vor dem Amtsgericht Dalane (Dalane tingrett), das als Gerichtsstand für die Parteien anzusehen ist, zur Entscheidung zu bringen.

18.Außerordentliche Bedingungen im Zusammenhang mit COVID-19

Aufgrund außergewöhnlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es Beschränkungen, wer die Grenze zwischen Norwegen und Dänemark überschreiten darf. Es ist wichtig, dass sich alle Reisenden vor dem Kauf eines Tickets mit den jeweiligen Bedingungen vertraut machen. Fjord Line kann keine Kosten für Reisende erstatten, die an der Grenze abgelehnt werden. Informationen hierzu finden Sie unter regjering.no und politi.dk/eng

Ausnahmen wurden für Frachttransporte und -fahrer gemacht, die wie gewohnt die Grenze passieren dürfen (regjering.no).

18.1Stornierte Fahrten

Wer eine Reise gebucht hat, die wegen Ausfall der Überfahrt nicht stattfinden kann, hat Anspruch auf eine Umbuchung des Reisedatums oder eine Rückerstattung. Wir versenden kontinuierlich Wertgutscheine in Höhe der stornierten Buchung. Aufgrund des außerordentlichen Arbeitsdrucks auf den Kundenservice ist jedoch zu beachten, dass die Bearbeitung zur Zeit erheblich länger sein kann als im Regelbetrieb. Alternativ kann das Unternehmen, bei dem eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde, um Unterstützung gebeten werden.

18.2Änderung/Stornierung von Autopaketen und Transportfahrten (einfache Überfahrt)

Buchungen vor dem 10.03.20

Reisen, die vor dem 10. März 2020 mit Abreise vor 31. Juli 2020 gebucht worden sind, können gebührenfrei auf einen anderen Reisezeitraum umgebucht werden. Wird die Reise auf einen teureren Zeitraum umgebucht, zahlt der Kunde die Differenz.

Neue Buchungen im Zeitraum von 10.03.20 bis 30.06.20 

Alle Passagiere, die im Zeitraum 10.03.20 bis 30.06.20 reguläre Autopakete oder Überfahrten mit Reisezeitraum im Jahr 2020 bestellen, können das Reisedatum bis zu 48 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 31.12.20) verschieben. 

 Diese Änderung der Reisebedingungen gilt bis zum 31.07.20. Danach treten unsere gewöhnlichen Bedingungen wieder in Kraft. 

 Eine Stornierung ist auch bis 48 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein wie oben beschrieben aus. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Neue Buchungen im Zeitraum von 01.07.20 bis 31.07.20
Alle Passagiere, die im Zeitraum 01.07.20 bis 31.07.20 reguläre Autopakete oder Überfahrten bestellen, können das Reisedatum bis zu 48 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 31.12.20) verschieben. 

 Eine Stornierung ist auch bis 48 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein, welchen Sie zur Zahlung bzw. Anzahlung einer zukünftigen Reise mit uns verwenden können. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Neue Buchungen im Zeitraum 12.08.20 – 30.09.20

Alle Passagiere, die im Zeitraum 12.08.20  bis 30.09.20 reguläre Autopakete oder Überfahrten mit Reisezeitraum im Jahr 2020 bestellen, können das Reisedatum bis zu 72 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 31.05.21) verschieben. Wird die Reise auf einen teureren Zeitraum umgebucht, zahlt der Kunde die Differenz.

 Eine Stornierung ist auch bis 72 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein wie oben beschrieben aus. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Neue Buchungen  im Zeitraum 01.10.2020 – 30.11.2020

Alle Passagiere, die im Zeitraum 01.10.20  bis 30.11.20 reguläre Autopakete oder Überfahrten mit Reisezeitraum bis einschließlich 21.03.2021 bestellen, können das Reisedatum bis zu 72 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 30.12.21) verschieben. Wird die Reise auf einen teureren Zeitraum umgebucht, zahlt der Kunde die Differenz. Bei günstigeren Reisen wird die Differenz ausgezahlt. 

 Eine Stornierung ist auch bis 72 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein wie oben beschrieben aus. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Diese Änderung der Reisebedingungen gilt bis zum 30.11.2020. Danach treten die regulären Bedingungen wieder in Kraft.

18.3Änderung/Stornierung von Kreuzfahrten (Mini-Cruise)

Neue Buchungen im Zeitraum vom 10.03.20 bis 30.06.20 

Alle Passagiere, die Kreuzfahrten zwischen dem 10.03.20 und 30.06.20 gebucht haben, können, bis zu 48 Stunden vor Abreise kostenlos* auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 31.03.2021) umbuchen. 

 Eine Stornierung ist ebenfalls bis 48 Stunden vor Reiseantritt möglich. In diesem Fall können Sie zwischen einem Wertgutschein und einer direkten Rückerstattung der gezahlten Summe wählen. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

* Wenn die Reise zu einer teureren Abfahrt wechselt, muss die Differenz bezahlt werden. 

Neue Buchungen im Zeitraum vom 01.07.20 bis 31.07.20

Alle Passagiere, die im Zeitraum 01.07.20 bis 31.07.20 eine Mini-Kreuzfahrt bestellen, können das Reisedatum bis zu 48 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 31.03.21) verschieben. Wenn die Reise zu einer teureren Abfahrt wechselt, muss die Differenz bezahlt werden. 

 Eine Stornierung ist auch bis 48 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein, welchen Sie zur Zahlung bzw. Anzahlung einer zukünftigen Reise mit uns verwenden können. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Neue Buchungen im Zeitraum 12.08.20 – 30.09.20

Alle Passagiere, die im Zeitraum 12.08.20  bis 30.09.20 reguläre Mini-Kreuzfahrten mit Reisezeitraum im Jahr 2020 bestellen, können das Reisedatum bis zu 72 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 31.05.21) verschieben. Wird die Reise auf einen teureren Zeitraum umgebucht, zahlt der Kunde die Differenz.

 Eine Stornierung ist auch bis 72 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein wie oben beschrieben aus. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Diese Regelung gilt für neue Buchungen bis zum 30.09.2020. Danach treten die allgemein gültigen Geschäftsbedingungen wieder in Kraft.

Neue Buchungen  im Zeitraum 01.10.2020 – 30.11.2020

Alle Passagiere, die im Zeitraum 01.10.20  bis 30.11.20 reguläre Mini-Kreuzfahrten mit Reisezeitraum bis einschließlich 21.03.2021 bestellen, können das Reisedatum bis zu 72 Stunden vor Abreise gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 30.12.21) verschieben. Wird die Reise auf einen teureren Zeitraum umgebucht, zahlt der Kunde die Differenz. Bei günstigeren Reisen wird die Differenz ausgezahlt. 

 Eine Stornierung ist auch bis 72 Stunden vor Abreise möglich. Nach der Stornierung stellen wir Ihnen einen Wertgutschein wie oben beschrieben aus. Der Wertgutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Diese Änderung der Reisebedingungen gilt bis zum 30.11.2020. Danach treten die regulären Bedingungen wieder in Kraft.

18.4Änderung/Stornierung von Pauschalreisen - Überfahrt und Unterkunft

Stornierungen oder Änderung von Reisedatum, die aufgrund geschlossener Grenzen oder durch Reisehinweise der jeweiligen Landesbehörden nicht möglich sind, können kostenlos storniert werden. 

Für Stornierungen oder Änderungen von Reisen, die noch nicht durch solche Umstände abgedeckt sind, gelten unsere üblichen Geschäftsbedingungen (siehe Abschnitt 3.3). 

 In Bezug auf Rückerstattungen für Reisen, die nicht abgeschlossen werden können, werden wir uns so schnell wie möglich darum kümmern. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass die Behandlungszeit länger als normal ist. 

18.5Reisende aus "roten" Gebieten

Reisende, welche aus Ländern oder Regionen nach Norwegen einreisen, welche als “rotes Gebiet” eingestuft und daher von einer Quarantänepflicht bei der Einreise betroffen sind, bieten wir die kostenfreie Änderung der gebuchten Reise auf einen späteren Reisezeitpunkt bis spätestens 31.12.2021 oder die Ausstellung eines Wertgutscheins an. Der Wertgutschein muss bis spätestes 01.12.2020 eingelöst werden, um eine Reise im Zeitraum bis 31.12.2020 zu bezahlen. Ist der Fährpreis oder der Kabinenpreis nach der Änderung höher, ist der Differenzbetrag zu zahlen. 

Die betroffenen Regionen und Länder finden Sie auf der Seite des norwegischen Gesundheitsinstituts FHI. Hier finden Sie auch eine Übersicht über die Länder, welche die Ansteckungskriterien erfüllen, sowie alle Länder, welche von der Quarantänepflicht betroffen sind. Diese Information wird spätestens alle 14 Tage aktualisiert.

18.6Längere Speicherung Ihrer persönlichen Daten

Um eventuelle Infektionsketten aufspüren zu können, behalten wir uns das Recht vor, die Passagierlisten mit Kontaktinformationen zehn Tage lang zu speichern.
Dies gilt, bis die norwegische Regierung die Quarantänedauer für Reisende aus roten Gebieten ändert.

Den zugehörigen Gesetzestext (in norwegischer Sprache) “Ref. covid-19 forskriften, § 13” finden Sie unter folgendem Link:
https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2020-03-27-470#KAPITTEL_4