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Reise- und Kaufbedingungen

Wenn Sie eine Reise mit Fjord Line buchen, stimmen Sie unseren aktuellen Reise- und Kaufbedingungen zu.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beförderungsreisen und Cruises. Wenn die Reise auch Hotelunterkünfte beinhaltet (außer auf Schiffen), gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote. 

1.Rechtsverordnung

Diese Reisebedingungen (die „Reisebedingungen“) gelten für alle Passagiere, die mit Fjord Line reisen. Die Reisebedingungen werden durch das norwegische Recht ergänzt, einschließlich des Gesetzes Nr. 39 vom 24. Juni 1994 zum Seeverkehr, der allgemeinen Regeln zum Anspruch auf Vergütung und des internationalen Rechts, wozu auch die EU-Verordnungen 392/2009 und 1177/2010 gehören, soweit diese gelten. Für Buchungen über die Frachtabteilung von Fjord Line gelten eigene Geschäftsbedingungen. 

Für Pauschalangebote von Fjord Line gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote von Fjord Line. 

Die Reisebedingungen von Fjord Line wurden aus dem Norwegischen in mehrere Sprachen übersetzt. Die Reisebedingungen sind gemäß den norwegischen Auslegungsgrundsätzen zu verstehen. Im Konfliktfall hat die norwegische Fassung Vorrang. 

2.Tickets

2.1Buchung

Der Platz sollte rechtzeitig vor der Abreise gebucht werden. Der Platz kann unter www.fjordline.com, in den Niederlassungen von Fjord Line oder über Reisebüros und -agenturen gebucht werden. Dabei müssen in jedem Fall der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Adresse, die Nationalität und die Handynummer des Passagiers angegeben werden. Umfasst die Buchung mehr als eine Person, müssen für alle Reisenden die folgenden Angaben gemacht werden: vollständiger Name, Geburtsdatum und Nationalität. 

Bei Gruppenbuchungen (20 Passagiere oder mehr) muss spätestens 4 Wochen vor dem Abfahrtsdatum oder, wenn die Buchung weniger als 4 Wochen vor Abfahrt erfolgt, zusammen mit der Buchung eine vollständige Liste der Namen einschließlich Geburtsdaten und Nationalitäten bei uns eingegangen sein. Der Name des Gruppenleiters muss aus der Buchung klar hervorgehen. Jede Buchung ist bindend, und die Person, die die Buchung aufgibt, ist für die Zahlung der gesamten Buchung verantwortlich. 

Bei der Buchung eines Parkplatzes sind der Fahrzeugtyp (Auto, Van, usw.), das Kennzeichen sowie die Gesamtlänge und die Höhe (inkl. Dachgepäck und Zugstange) anzugeben. Falsche oder unzureichende Angaben zur Höhe oder Länge des Fahrzeugs können zur Stornierung der Reservierung ohne Rückerstattung des Tickets führen. Es ist nur an Bord der „Fjord FSTR“ möglich, Fahrzeuge zu laden oder Wohnmobile und dergleichen an das Stromnetz anzuschließen. 

Wir weisen darauf hin, dass für den Transport größerer Fahrzeuge mit der „HSC Fjord FSTR“ das Folgende gilt: 

  • Maximales Gewicht bei Einzelrädern – 9 Tonnen/Achse
  • Maximales Gewicht bei Doppelrädern – 13 Tonnen/Achse 

 

Der Kunde kann die Buchung ab dem Zeitpunkt der Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren/ändern. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn die Buchung weniger als 48 Stunden vor der ersten Abfahrt erfolgt. 

Bei telefonischen Buchungen über das Kundencenter oder bei Buchungen über das Ticketbüro/den Check-in wird pro Bestellung eine Servicegebühr berechnet. Wenn die Buchung nicht über www.fjordline.com getätigt werden kann, fallen keine Servicegebühren an. 

Passagiere mit Sonderanforderungen, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, Blinde, Reisende mit Blindenhunden und Passagiere mit Sauerstoffbeatmung, müssen ihre Reise telefonisch über das Kundencenter von Fjord Line buchen, siehe auch Abschnitt 7. 

Fahrzeuge ohne Fahrer, nicht fahrbare Fahrzeuge, Umzugslasten, Ausstellungsstücke, größere Gepäckmengen, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, usw. müssen über Fjord Line Freight gebucht werden. 

Der Preis für verschiedene Abfahrten kann je nach Saison variieren. Es besteht die Möglichkeit, dass es aufgrund von Wechselkursschwankungen, wie beispielsweise zwischen NOK, EUR und DKK, zu Preisänderungen kommt. Fjord Line haftet nur für Preisangebote, die in Form eines Tickets, einer Rechnung oder einer anderen schriftlichen Bestätigung bestätigt worden sind. Eventuelle Preisänderungen können nicht rückwirkend auf bereits gebuchte Tickets angelegt werden. 

2.2Bezahlung

Die Reise muss zum Zeitpunkt der Buchung vollständig bezahlt werden, was per Kreditkarte. Bei Buchungen über das Internet oder per Telefon sind Kreditkarten die einzig gültige Zahlungsmethode. Fjord Club-Mitglieder können bei telefonischer Buchung eine Rechnung erhalten, wie es den Mitgliedschaftsbedingungen entspricht. 

Die Zahlung muss vor Reiseantritt bei Fjord Line eingegangen sein und muss ggf. per Einzahlungsbeleg/Bestätigung der Bank dokumentiert werden. Wenn der Einzahlungsbeleg beim Check-in nicht vorgelegt werden kann, muss die Reise nochmals bezahlt werden. In Fällen, in denen die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, behält sich Fjord Line das Recht vor, die Reise als storniert zu betrachten und möglicherweise anderweitig zu verkaufen. 

2.2.1Zahlung von Gruppenreisen (20 Personen oder mehr) *

Gruppenreisen sind bei der Buchung vollständig zu bezahlen. 

Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000,– NOK (ca. 10.000,– DKK/1.340,– EUR), hat der Passagier die Möglichkeit, ab dem Datum der Buchung innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 10 % leisten. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. 

* Für Kurse und Konferenzbuchungen gelten eigene Bedingungen. 

2.3Ticket

Sobald die Zahlung registriert ist, wird als Bestätigung ein E-Ticket an die angegebene E-Mail-Adresse des Passagiers gesendet. Auf Anfrage kann die Bestätigung auch gegen eine Gebühr von 75,– NOK (ca. 75,– DKK/10,– EUR) per Post gesendet werden. 

Das E-Ticket enthält eine Zusammenfassung der Bestellung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob das Ticket der gewünschten Buchung entspricht. 

Nicht verwendete Tickets werden nicht erstattet. Nähere Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie in Abschnitt 3. 

2.4Geschenkgutschein

Es ist nicht gestattet, Geschenkgutscheine von Fjord Line weiterzuverkaufen. 

3.Änderung und Stornierung der Reise

Wenn Sie Ihre Reise ändern oder stornieren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb der normalen Öffnungszeiten unter der Nummer +47 51 46 40 99 an das Kundencenter von Fjord Line. Halten Sie bei Ihrer Anfrage die Buchungsnummer für die jeweilige Reise bereit. 

Wenn Sie die Reise nicht antreten, ohne Fjord Line im Vorfeld benachrichtigt zu haben, wird die gesamte Reise ohne Rückerstattung storniert. Ist eine Hin- und Rückreise gebucht worden, wird automatisch auch die Rückfahrt storniert. 

Wenn das Kundendienstzentrum geschlossen ist, senden Sie eine E-Mail an info@fjordline.com – in diesem Falle behalten Sie ihre Rechte. Bei Änderungen, die eine Gebühr/Differenz nach sich ziehen, rufen Sie bitte während der Öffnungszeiten im Kundencenter an. 

3.1Beförderung und Cruise

3.1.1Cruise- und Economy-Ticket

Wenn Sie Ihr Cruise- oder Beförderungsticket ändern, fallen Verwaltungsgebühren an. Bei Änderungen des Tickets wird die Gebühr pro Änderung berechnet.

Bei Stornierungen wird eine Stornogebühr (% des Ticketpreises) berechnet: 

  • Änderung von Reisedatum/-zeit: 600,– NOK (ca. 600,– DKK/80,– EUR) 
  • Änderung des Namens: 200,– NOK (ca. 200,– DKK/27,– EUR) 
  • Änderung und nachträgliche Einreichung von Autokennzeichen: 30,– NOK (ca. 30,– DKK/4,– EUR) 
  • Stornierung: 100 % 
  • Nichterscheinen: 100 % 

Wenn eine Änderung zu einem Preis führt, der unter dem ursprünglichen Reisepreis liegt, wird der entstehende Differenzbetrag nicht zurückerstattet. Wenn die Umbuchung der Reise eine teurere Abfahrt oder Kabine zur Folge hat, muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden. 

Der Kunde kann die Buchung ab dem Zeitpunkt der Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren/ändern. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn die Buchung weniger als 48 Stunden vor der ersten Abfahrt erfolgt. 

3.1.2Flex-Ticket

Bei Änderungen oder Stornierungen eines Tickets fallen die folgenden Gebühren an (% des Ticketpreises): 

  • Änderung der Reise: 
    • Bis 24 Stunden vor Abreise*: Keine Gebühr  
  • Stornierung der Reise:
    • Bis 14 Tage vor Abreise: Keine Gebühr
    • 14 Tage bis 24 Stunden vor Abreise: 25 %
    • Weniger als 24 Stunden vor Abreise*: 100 %
  • Nichterscheinen: 100%

Wenn eine Änderung zu einem Preis führt, der unter dem ursprünglichen Reisepreis liegt, wird der entstehende Differenzbetrag nicht zurückerstattet. Wenn die Umbuchung der Reise eine teurere Abfahrt, Kabine etc. zur Folge hat, muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden. *Eine Änderung, die weniger als 24Stunden vor Abreise erfolgt, gilt als Stornierung. 

3.1.3Inlandsfahrten Bergen – Stavanger – Bergen

Bei der Änderung eines Inlandstickets wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Bei Änderungen des Tickets wird die Gebühr pro Änderung berechnet.

Bei Änderungen und Stornierungen eines Tickets beträgt die Stornogebühr (% des Ticketpreises): 

  • Änderung von Reisedatum/-zeit: 100,– NOK (ca. 98,– DKK/14,– EUR) 
  • Änderung und nachträgliche Einreichung von Autokennzeichen: 30,– NOK (ca. 30,– DKK/4,– EUR) 
  • Stornierung: 100 % 
  • Nichterscheinen: 100 % 

Wenn eine Änderung zu einem Preis führt, der unter dem ursprünglichen Reisepreis liegt, wird der entstehende Differenzbetrag nicht zurückerstattet. Wenn die Umbuchung der Reise eine teurere Abfahrt oder Kabine zur Folge hat, muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden.  

Der Kunde kann die Buchung ab dem Zeitpunkt der Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren/ändern. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn die Buchung weniger als 48 Stunden vor der ersten Abfahrt erfolgt. 

3.2Gruppenreisen (20 Passagiere oder mehr) *

Bei Stornierungen wird die folgende Stornogebühr (% des Ticketpreises) erhoben: 

  • Stornierung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt**: Keine Gebühr 
  • Stornierung 30-15 Tage vor Reiseantritt**: 25 % 
  • Stornierung 14-7 Tage vor Reiseantritt**: 50 % 
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor Reiseantritt: 100 % 
  • Nichterscheinen: 100 % 

* Gilt nicht für Reiseveranstalter oder Agenten 

* Für Kurs- und Konferenzbuchungen gelten eigene Bedingungen. 

** Passagieren wird außerdem eine Rückerstattungsgebühr von 100,– NOK pro Buchung berechnet. 

3.3Stornierungsschutz im Krankheitsfall

Fjord Line empfiehlt allen Passagieren, für 150,– NOK (ca. 150,– DKK/20,– EUR) pro Passagier einen freiwilligen Stornierungsschutz für den Krankheitsfall abzuschließen. Der Stornierungsschutz muss zusammen mit der Reise gebucht werden. 

Der Stornierungsschutz berechtigt den Passagier, die Reise zu stornieren, wenn unerwartete und schwerwiegende Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle beim Reisenden selbst, in seinem Haushalt oder bei nahen Familienangehörigen des Reisenden auftreten, die die Durchführung der Reise für den Reisenden unmöglich oder unzumutbar machen. Zu den nahen Familienangehörigen zählen wir Ehepartner/Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern und die Geschwister des Ehepartners/Lebenspartners sowie deren Kinder. Das Widerrufsrecht gilt auch dann, wenn der oben genannte Hinderungsgrund einen Reisebegleiter des Kunden betrifft und es nicht zumutbar wäre, die Durchführung der Reise ohne die Beteiligung der entsprechenden Person zu verlangen. 

Die Stornierung muss Fjord Line vor der Abfahrt gemeldet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu innerhalb der normalen Öffnungszeiten telefonisch unter der Nummer +47 51 46 40 99 an unser Kundencenter. Falls das Kundencenter geschlossen ist, können Sie eine E-Mail an info@fjordline.com senden – so behalten Sie behalten Ihre Rechte. 

Um im Rahmen des Stornierungsschutzes eine Erstattung von Fjord Line zu erhalten, muss der Reisende so schnell wie möglich eine Anfrage an Fjord Line senden, in der der Grund für die Stornierung dokumentiert ist. Darunter fällt auch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Anfrage muss mit der Buchungsnummer versehen sein. Durch den Stornierungsschutz hat der Reisende Anspruch auf die Erstattung des für die stornierte Reise gezahlten Betrages, abzüglich des Preises für den Stornierungsschutz. 

Wenn der Reisende eine Option gebucht hat, deren Reisepreis darauf basiert, dass eine oder mehrere Personen dasselbe Zimmer, dieselbe Wohnung oder dieselbe Kabine bewohnen, umfasst der Stornierungsschutz die zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass der Reisende die Reise nicht durchführen kann. In diesem Fall ist Fjord Line berechtigt, die auf der Buchung verbleibenden Personen in eine andere und kleinere Unterkunft zu verlegen, als in der ursprünglichen Buchung vorgesehen war. 

Es wird empfohlen, eine gültige Reiseversicherung abzuschließen. Wenn keine Versicherung vorhanden ist, ist bei Auslandsreisen eine europäische Krankenversicherungskarte mitzuführen. 

4.Kabine

Bei Nachtfahrten muss verpflichtend eine Kabine (oder, sofern verfügbar, ein Ruhesessel) gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Kabine bei bestimmten Fahrten einige Stunden vor der Ankunft geräumt werden muss. Die Uhrzeit wird an Bord bekannt gegeben. 

Wenn Ihre Reise eine Übernachtung an Bord umfasst, muss jeder Erwachsene und jedes Kind über 4 Jahre ein eigenes Bett haben. Fjord Line empfiehlt keine Liegesessel für Kinder unter 12 Jahren. Zusätzliche Matratzen in der Kabine sind nicht erlaubt. Eine begrenzte Anzahl von Kabinen bietet Platz für ein Kinderbett. Wenden Sie sich an unser Kundencenter, um weitere Informationen zu erhalten. 

Bei Fjord Line kann es zu einer Überbuchung von Kabinen kommen. Überbuchungen werden an Bord in Form von finanziellen Entschädigungen geregelt, die a) an die betroffene/geschädigte Person oder b) an jene Passagiere gehen, die ihre Kabine aufgeben. 

5.Altersbegrenzung

Die Altersgrenze besagt, ab wann Reisende ohne Eltern/Erziehungsbeauftragten unterwegs sein dürfen. 

Als Erziehungsbeauftragter gilt ein Erwachsener, der mindestens 25 Jahre alt ist, anstelle der Eltern reist und die Verantwortung für die Person(en) übernimmt, die sich unterhalb der Altersgrenze befinden. 

Auf einer Cruise muss auf 5 Kinder/Jugendliche mindestens 1 Erziehungsbeauftragter kommen, bei einer normalen Überfahrt ist 1 Erziehungsbeauftragter für jeweils 10 Kinder/Jugendliche obligatorisch. Die Erziehungsbeauftragten müssen spätestens 2 Tage vor Reiseantritt ein ausgefülltes Formular für erziehungsbeauftragte Reisebegleiter einreichen. Das Formular für erziehungsbeauftragte Reisebegleiter erhalten Sie im Buchungsbüro von Fjord Line. Optional können Sie es hier herunterladen. 

Beförderung
Route Altersgrenze
Bergen–Stavanger–Hirtshals 18 Jahre
Sandefjord–Strömstad 16 Jahre
Bergen–Stavanger (innerlab von Norwegen) 16 Jahre
Stavanger–Bergen (innerlab von Norwegen) 16 Jahre
Pauschalangebote mit Hotel 
Route Altersgrenze
Bergen–Stavanger–Hirtshals 18 Jahre
Kristiansand–Hirtshals 18 Jahre
Cruise/Tagesausflug
Route Altersgrenze
Bergen–Stavanger–Hirtshals 18 Jahre
Kristiansand–Hirtshals 16 Jahre

6.Check-in

Für Auslandsreisen: 

  • Der Check-In muss mindestens 60 Minuten vor dem Auslaufen erfolgen. 
  • Das Boarding erfolgt mindestens 30 Minuten vor dem Auslaufen. 

Für Inlandsreisen auf den Strecken Bergen-Stavanger und Stavanger-Bergen: 

  • Der Check-In muss mindestens 60 Minuten vor dem Auslaufen erfolgen. 
  • Das Boarding erfolgt mindestens 30 Minuten vor dem Auslaufen. 

Für reisen auf den Strecken Hirtshals – Kristiansand und Kristiansand – Hirtshals: 

  • Der Check-In muss mindestens 60 Minuten vor dem Auslaufen erfolgen. 

Fjord Line behält sich das Recht vor, Passagiere abzulehnen, die zu spät ankommen, um sich innerhalb der festgelegten Frist für den Check-in beim Personal des Check-in-Schalters melden zu können. Bezahlte Tickets werden bei einer verspäteten Teilnahme von Fjord Line nicht zurückerstattet. 

7.Reisende mit Sonderanforderungen

Aus Sicherheitsgründen müssen Reisende mit Sonderanforderungen oder Reisende, die nur mit Begleitperson reisen können, bei der Buchung einer Reise auf diesen Umstand hinweisen. Die Begleitperson reist kostenlos. Darüber hinaus ist es wichtig, anzugeben, welche Unterstützung in eventuellen Notfallsituationen benötigt wird. 

Buchungen für Reisende mit Sonderanforderungen müssen unter der Nummer +47 51 46 40 99 über unser Kundencenter vorgenommen werden. 

Während der Reise wird der Reisende gebeten, sich an das an Bord befindliche Personal zu wenden, wenn er Informationen zur Sicherheit oder zum Schiff im Allgemeinen wünscht. 

Passagiere mit Sauerstoffbeatmung 

Patienten, die mit Sauerstoffgeräten reisen, benötigen eine Begleitperson, um an Bord unserer Schiffe reisen zu können. Die Begleitperson reist kostenlos. Der Kapitän des Schiffes muss im Brandfall über den Standort des Sauerstoffgeräts informiert werden. 

Blinden– und Assistenzhund 

Ein Blinden- oder Assistenzhund, der für die Ausführung von Aufgaben für Blinde oder Schwerbehinderte ausgebildet wurde oder zur emotionalen oder psychologischen Unterstützung dient, kann auf unseren Schiffen kostenlos mitreisen. Beim Check-in muss eine Bescheinigung eines Arztes oder Psychiaters vorgelegt werden, aus der deutlich hervorgeht, dass die Hilfe des Hundes erforderlich ist. Die Bescheinigung ist während des gesamten Reiseverlaufs mitzuführen. 

Reisende mit einem Blinden- oder Assistenzhund haben in ausgewählten Kabinentypen die Möglichkeit, ihren Hund bei sich zu behalten. Der Hund kann sich in den meisten öffentlichen Bereichen an Bord auf dem Fußboden aufhalten. Die Reise sollte in diesem Fall rechtzeitig vor Reiseantritt gebucht werden, da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen verfügbar ist. Während der Überfahrt erforderliche Spaziergänge mit dem Hund werden mit dem an Bord befindlichen Personal vereinbart. Wir fordern den Reisenden dringend auf, Rücksicht auf möglicherweise an Bord befindliche Allergiker zu nehmen. 

Rollstuhlfahrer mit Fahrzeugen 

Wenn Sie aufgrund der Verwendung eines Rollstuhls mehr Platz benötigen, als es der normalen Fahrzeuglänge entspricht, und in der Nähe des Aufzugs auf dem Autodeck parken möchten, muss dies sowohl bei der Buchung als auch beim Check-in mitgeteilt werden. Um die bestmögliche Platzierung zu gewährleisten, sollten Sie sich mindestens 90 Minuten vor dem Auslaufen am Terminal einfinden. 

Kinderwagen im Auto 

Wenn Sie an Bord unserer Schiffe einen Kinderwagen benötigen, muss dies beim Check-in mitgeteilt werden. Um die bestmögliche Platzierung auf dem Autodeck zu gewährleisten, sollten Sie sich mindestens 90 Minuten vor dem Auslaufen am Terminal einfinden.

8.Ausweispapiere

Der Reisende ist für alle potenziellen Kosten verantwortlich, die entstehen, wenn die Einreiseerlaubnis für das Zielland beispielsweise aufgrund von fehlenden Reisedokumenten, Pässen oder Ausweisen verweigert wird. Dies gilt auch für Aufwendungen, die mit einer vorzeitigen Heimreise im Zusammenhang stehen. Alle Reisenden, die über 18 Jahre alt sind, müssen einen gültigen Identitätsnachweis (Ausweis, Führerschein oder Bankkarte mit Passbild) mit sich führen. Der Identitätsnachweis muss mit dem auf den Tickets vermerkten Namen übereinstimmen (gilt für Reisen innerhalb und außerhalb Norwegens). 

Seit 2015 gibt es bei der Einreise nach Norwegen behördlicherseits einen 100%igen ID-Nachweis. Es gelten folgende Vorgaben: 

Norwegische Staatsbürger und Passagiere über 18 Jahre müssen einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Bankkarte) mit sich führen. Kinder, die in Begleitung Erwachsener reisen, müssen keinen Ausweis mit sich führen. 

Schengen-Bürger: 

Passagiere aus dem Schengenraum müssen entweder einen nationalen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren. 

Nicht-Schengen-Bürger: 

Passagiere aus Ländern, die außerhalb des Schengenraums oder Skandinaviens liegen, müssen einen Reisepass und möglicherweise ein Visum mit sich führen, um nach Norwegen einzureisen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren. 

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Reisedokumente mitzuführen, was unter anderem Ausweispapiere und/oder Einreisegenehmigungen einschließt. Fehlende Reisedokumente gelten als Nichterscheinen. In diesem Fall wird auch das Ticket nicht erstattet. 

Das Fahrzeugkennzeichen muss über die jeweilige Länderkennung verfügen. Es sind sowohl für Fahrzeuge als auch für Passagiere internationale Versicherungszertifikate mitzuführen. 

9.Transport lebender Tiere

Lebende Tiere werden auf Risiko und Verantwortung des Besitzers transportiert. Bitte beachten Sie, dass in Norwegen und den meisten anderen europäischen Ländern sehr spezielle Vorschriften für die Einfuhr lebender Tiere gelten. Für weitere Informationen und ein Antragsformular wenden Sie sich an einen Tierarzt oder die norwegische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit. 

Der Transport von Kleintieren ist erlaubt. Pro Buchung sind drei Tiere erlaubt. Haustiere müssen im Auto oder im vorgebuchten Zwinger bleiben, sofern eine solche Einrichtung an Bord verfügbar ist. Die während der Überfahrt anfallende Pflege wird mit der Besatzung an Bord vereinbart. Mit Ausnahme von Blinden-/Begleithunden dürfen Haustiere nicht in öffentliche Bereiche oder Kabinen mitgenommen werden. 

Der Transport von Pferden und Fuhrwerken, die von Pferden gezogen werden, muss unter der Nummer +47 51 46 40 99 über das Kundencenter vorgebucht werden. Sowohl im Abfahrts- als auch im Ankunftshafen müssen sich mit Pferd reisende Personen an Fjord Line Freight wenden, um Papiere vorzulegen und sich im Frachtmanifest registrieren zu lassen. Hierfür wird eine Gebühr von rd. 400,– NOK fällig. Wenn Unterstützung bei der Erstellung von Zollpapieren erforderlich ist, kann Fjord Line Freight im Voraus kontaktiert werden.

 

Wichtige informationen für Sie, wenn Sie mit Hund oder Katze nach Norwegen wollen aus Länderen innerhalb der EU/EWR: Hund oder Katze nach Norwegen wollen – DE

 

10.Gepäck/Reisegüter

Reisegüter bis hin zu 50 kg oder einem halben Kubikmeter, die während der Reise im Auto transportiert werden, können kostenlos mitgeführt werden. Möbel, Kisten, große Koffer usw., die nicht in Fahrzeugen aufbewahrt werden, gelten als Fracht und sind gemäß dem Frachttarif zu bezahlen. Bei dieser Art von Reisegütern bedarf es der Kontaktaufnahme mit Fjord Line Freight.  

Fjord Line übernimmt keine Haftung für Bargeld, Wertpapiere und andere Wertsachen, wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, usw., es sei denn, diese werden von Fjord Line zur Aufbewahrung entgegengenommen. 

Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Elektroschrott oder andere gefährliche Güter sind an Bord nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Fjord Line gestattet. Gefährliche Güter müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Transportfahrzeuge. Verbotene Gegenstände werden an Bord beschlagnahmt. 

Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug auf dem Schiff am zugewiesenen Platz geparkt wird und die Handbremse angezogen ist. Im Auto muss der niedrigste Gang eingelegt, der Alarm ausgeschaltet und die Verriegelung aktiviert sein. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt dazu, dass der Fahrer für Verlust oder Beschädigung haftet. 

Regeln für Reisen mit Gepäck/Reisegütern innerhalb von Norwegen 

Handgepäck 

Als Reisender haben Sie die Möglichkeit, ein einzelnes Gepäckstück als Handgepäck in die öffentlichen Bereiche des Schiffes mitzunehmen. Maximale Größe: 55 x 40 x 23 cm. Maximales Gesamtgewicht: 15 kg. Sie haben auch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Vermögenswert mit sich zu führen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine kleine Handtasche oder eine kleine Laptoptasche handeln. Maximale Größe: 25 x 33 x 20 cm. 

Schäden am Gepäck 

Wurde Ihr Gepäck während der Überfahrt beschädigt? In diesem Fall müssen Sie dem Vertreter von Fjord Line am Terminal den Schaden zeigen und den Beleg für das aufgegebene Gepäckstück sowie das Reisedokument vorlegen. Je nach Art des Schadens, den Ihr Gepäck aufweist, reparieren wir es oder erstatten Ihnen den Wert, den das Gepäckstück zum Zeitpunkt der Schadensentstehung hatte. 

Aufgrund der Transportbedingungen sind Kratzer, Macken, Dellen und andere geringfügige Schäden am Gepäck nichts Ungewöhnliches. Fjord Line geht davon aus, dass Sie als Gast Verständnis dafür haben, dass wir für normale Abnutzungsschäden keine Haftung übernehmen. Wenn der Inhalt Ihres Gepäcks beschädigt ist (ohne dass die Außenseite Ihres Gepäcks einen sichtbaren Schaden aufweist), empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden.  

Lieferung des Gepäcks
Am Ankunftsterminal. 

11.Verspätung und Stornierung

Gemäß der EU-Verordnung 1177/2010 haben Passagiere im Falle einer Stornierung und Verspätung bestimmte Rechte. Bitte beachten Sie, dass es eine Reihe von Ausnahmen von diesen Rechten gibt, wie beispielsweise in Fällen, in denen die Verzögerung oder Stornierung wetterbedingt ist. Die Rechte des einzelnen Passagiers werden dabei immer unter Betrachtung des Einzelfalls abgewägt. Dieser Abschnitt bietet nur einen allgemeinen Überblick darüber, welche Rechte möglicherweise geltend gemacht werden können.  

Verspätete oder stornierte Abfahrt 

Im Falle einer Stornierung oder Verspätung von mehr als 90 Minuten auf den eigentlichen Fahrplan stellt Fjord Line Reisenden Snacks, Speisen oder Erfrischungen zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der Wartezeit angemessen und zu angemessenen Bedingungen beschaffbar sind.  

Im Falle einer stornierten Abfahrt oder wenn sich die Abfahrt vom Hafenterminal um mehr als 90 Minuten verzögert, kann der Passagier wählen, ob er die Reise fortsetzen, gegen eine komplette Erstattung des bezahlten Ticketpreises stornieren oder das Ticket umbuchen möchte. Im Falle der Stornierung eines Tickets wird dem Passagier gegebenenfalls eine kostenlose Rückreise zum auf dem Ticket genannten Abreiseort angeboten. Die Umbuchung des Tickets gilt für die nächste verfügbare Abfahrt mit entsprechenden Reisebedingungen. Dies greift nicht, wenn Fjord Line nachweisen kann, dass die Betriebsunterbrechung oder Verzögerung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die die Sicherheit des Schiffes gefährden könnten. 

Verspätete Ankunft 

Im Falle einer verspäteten Ankunft am endgültigen, auf dem verwendeten Ticket genannten Bestimmungsort entsteht dem Passagier ein Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Bei Tickets für eine einfache Fahrt wird die Rückerstattung unter Berücksichtigung des tatsächlich für die Reise bezahlten Ticketpreises berechnet. Bei einer Cruise mit Hin- und Rückfahrt wird die Erstattung unter Berücksichtigung von 50 % des für die gesamte Reise bezahlten Ticketpreises berechnet. 

Die Entschädigung stützt sich auf den Preis, der pro Person, Fahrzeug und Kabine gezahlt wurde. 

Rückerstattung von 25 % des bezahlten Ticketpreises bei Verspätung von mindestens: 

  • 1  Stunde, wenn die Überfahrt bis zu 4 Stunden dauert 
  • 2 Stunden, wenn die Überfahrt mehr als 4 Stunden, aber weniger als 8 Stunden dauert 
  • 3 Stunden, wenn die Überfahrt mehr als 8 Stunden, aber weniger als 24 Stunden dauert 
  • 6 Stunden, wenn die Überfahrt mehr als 24 Stunden dauert 

Wenn eine Verspätung die oben genannten Zeiten um das Doppelte überschreitet, werden 50 % des Ticketpreises zurückerstattet.  

Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn Fjord Line nachweisen kann, dass die Betriebsunterbrechung oder die Verzögerung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die die Sicherheit des Schiffes gefährden könnten oder mit angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. 

12.Haftung für Verlust oder Beschädigung

In Bezug auf die Passagierhaftung hält sich Fjord Line an Kapitel 15 des Seeverkehrsgesetzes und die EU-Verordnung 392/2009. Fjord Line ist verpflichtet, Verluste zu ersetzen, die im Falle eines Seeunfalls, einschließlich Schiffbruch, Kollision, Strandung, Explosion, Feuer oder Ausfall des Schiffes, durch den Tod oder die Verletzung von Passagieren entstehen. Die Haftung von Fjord Line ist auf 250.000 SZR pro Passagier begrenzt. Wenn der Seeunfall auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit von Fjord Line zurückzuführen ist, liegt die obere Haftungsgrenze bei maximal 400.000 SZR pro Passagier. 

Fjord Line ist verpflichtet, Verluste zu ersetzen, die durch den Tod oder die Verletzung eines Passagiers entstehen und durch während der Beförderung auftretende Vorfälle verursacht werden, die auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit von Fjord Line zurückzuführen sind. Gleiches gilt für Verluste, die durch die verspätete Beförderung von Passagieren entstehen. Die Haftung von Fjord Line ist auf 400.000 SZR pro Passagier begrenzt. Im Fall von Verlusten aufgrund von Verspätungen ist die Haftung von Fjord Line auf 4.694 SZR pro Passagier begrenzt. 

Die Haftung von Fjord Line für verlorene, beschädigte oder verspätete Reisegüter beschränkt sich auf: 

  1. 2.250 SZR pro Passagier für Verlusteim Zusammenhang mit Handgepäck
  2. 6.750 SZR pro Passagier für Verluste in Bezug auf Wertsachen, die zur sicheren Verwahrung entgegengenommen wurden
  3. 12.700 SZR pro Fahrzeug, einschließlich Anhänger und aller Gepäckstücke, die im oder auf dem Fahrzeug befördert werden
  4. 3.375 SZR pro Passagier für Verluste im Zusammenhang mit anderen Reisegütern

Wenn Fjord Line die Haftung für Schäden übernimmt, ist das Unternehmen berechtigt, vom anfallenden Betrag maximal die folgenden Abzüge vorzunehmen: 

  1. 330 SZR pro Fahrzeug für Fahrzeugschäden
  2. 149 SZRpro Passagier bei Verlust oder Beschädigung anderer Reisegüter.
  3. 20 SZR pro Passagier bei Verlusten aufgrund von Verspätung

SZR (Sonderziehungsrecht) ist eine börsennotierte Währung, bei der der aktuelle Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt zugrunde gelegt wird. 

Fjord Line haftet nicht für Personenschäden oder Todesfälle, die auftreten, bevor der Passagier an Bord gegangen ist oder nachdem er das Schiff verlassen hat. Ferner haftet Fjord Line nicht für Verspätungen, die auftreten, bevor der Passagier an Bord gegangen ist oder nachdem er das Schiff verlassen hat. Fjord Line haftet nicht für Güter, die noch nicht an Bord des Schiffes verbracht oder bereits wieder gelöscht wurden. Fjord Line haftet nicht für Verluste oder Schäden, die vom Passagier selbst oder von Dritten verursacht wurden. Fjord Line ist auch nicht für Umstände verantwortlich, die sich der Kontrolle von Fjord Line entziehen. 

Zusätzlich zu den Bestimmungen der Reisebedingungen behält sich Fjord Line das Recht vor, jederzeit Haftungsbeschränkungen geltend zu machen, sofern diese dem geltenden Recht entsprechen. 

Der Reisende haftet für jegliche Verluste, Schäden oder Fälle von Vandalismus, die durch den Reisenden selbst oder eine Person verursacht wurden, für die der Reisende verantwortlich ist. 

13.Buchungsbedingungen

Fjord Line behält sich das Recht vor, veröffentlichte Preise und Zeiten jederzeit zu ändern und aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, geänderter Kosten von Marinedieselöl oder Änderungen an vom Staat erhobenen Steuern und Gebühren Preiszuschläge zu verlangen. Ferner behält sich Fjord Line das Recht vor, Änderungen am Fahrplan und der Reiseroute der Schiffe von Fjord Line vorzunehmen. 

Fjord Line behält sich das Recht vor, jede Abfahrt gegen Erstattung des bezahlten Ticketpreises oder Umbuchung auf die nächste verfügbare Abfahrt zu stornieren und jedes auf dem Ticket und/oder auf Websites genannte Schiff durch ein anderes zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist. 

14.Sicherheit

Jeder Passagier ist verpflichtet, die Vorschriften zur Ordnung und Sicherheit an Bord des Schiffes einzuhalten. 

Passagiere, Gepäck und Fahrzeuge können aus Sicherheitsgründen jederzeit durchsucht werden, bevor sie zum Boarding zugelassen werden. Wird das Boarding verweigert, kann der Passagier ohne Rückerstattung des bezahlten Tickets abgewiesen werden. Fjord Line behält sich das Recht vor, betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen abzuweisen. Diese Fälle werden als Stornierungen betrachtet. 

Fjord Line kann Personen in Gewahrsam nehmen, wenn von ihnen eine Gefährdung ausgeht oder sie Mitreisende während der Überfahrt in grober Weise stören oder belästigen. Passagiere, die das Eigentum der Reederei beschädigen oder die Reederei zwingen, Mitreisenden gegenüber eine Haftung zu übernehmen, werden für die entstandenen Schäden haftbar gemacht. 

Fjord Line behält sich das Recht vor, beim Boarding jeden Passagier abzuweisen oder ihn während der Reise an Land zu setzen, der nach Ansicht des Kapitäns nicht reisetauglich ist oder eine Gefahr für seine eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer darstellt. Wenn ein Passagier an Land gesetzt oder beim Boarding abgewiesen wird, erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Tickets. 

15.Fundsachen

An Bord gefundene persönliche Gegenstände werden für einen Zeitraum von einem Monat in unserem Buchungsbüro in Stavanger und Kristiansand aufbewahrt. Fjord Line übernimmt keine Haftung für diese Fundsachen. Fjord Line bewahrt keine Pässe und Bankkarten auf, sondern leitet diese direkt an die Polizei oder an die Bank weiter. Nach einem Monat werden Wertsachen an die Polizei des Polizeidistrikts Rogaland übergeben. Andere Fundsachen werden entsorgt oder an Fretex (einen Teil der Heilsarmee) übergeben. 

16.Beschwerde

Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von Reisegütern muss der Passagier ohne unbegründeten Verzug eine schriftliche Mitteilung an Fjord Line richten, sobald er den entsprechenden Sachverhalt, der einen möglichen Anspruch auf Entschädigung rechtfertigt, festgestellt hat oder hätte feststellen müssen:  

  1. a) für Handgepäck: vor oder in Verbindung mit dem Verlassen des Schiffes
  2. b) für alle anderen Reisegüter (einschließlich Fahrzeugen): vor oder im Zusammenhang mit der Aushändigung und vor der Verbringung an Land. 

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen gelten alle Reisegüter als zum Zeitpunkt des Verlassens des Schiffes im unbeschädigten Zustand befindlich. Dies führt für den Passagier zum Verlust jedes weiteren Anspruchs auf Entschädigung, sofern nichts anderes nachgewiesen werden kann.  

Die oben genannte Forderung einer schriftlichen Benachrichtigung gilt als erfüllt, wenn das Passagiergepäck während des Aufenthalts an Bord einer gemeinsamen Kontrolle oder Inspektion unterzogen und der Sachverhalt ordnungsgemäß auf dem Formular zur Meldung von Verlusten/Schäden angegeben wurde.  

Bitte beachten Sie, dass das Meldeformular des Schiffes nur der Dokumentation der an Bord des Schiffes entstandenen Schäden/Verluste dient und nicht automatisch einer Haftungsübernahme gleichkommt.  

Schadensersatzansprüche müssen schriftlich oder per E-Mail an info@fjordline.com gerichtet und spätestens 2 Monate nach der betreffenden Abreise eingereicht werden. Eine Kopie des Tickets und alle anderen relevanten Unterlagen müssen beigefügt werden.  

Transportklagenemnda: Klagebehörde für Schiffsreisen

Wenn Sie mit dem abschließenden Urteil, das Fjord Line bei der Bearbeitung eines Falles trifft, nicht einverstanden sein sollten, können Sie Ihren Fall an die norwegische Klagebehörde für Schiffsreisen (Transportklagenemnda) übergeben. Diese Behörde befasst sich mit Beschwerden über Reedereien, Reisebüros und Häfen. Für Passagiere ist die Bearbeitung von Beschwerden kostenlos. 

Beschwerden sind über die entsprechende Website an das Norsk ReiselivsForum zu senden, das als Sekretariat der Behörde für Beförderungsbeschwerden (Transportklagenemnda) und der Behörde für Pauschalreisen (Pakkereisenemnda) fungiert. Der Fall muss der entsprechenden Behörde innerhalb eines Jahres nach der durch den Kunden erfolgten Einreichung einer schriftlichen Beschwerde bei Fjord Line AS vorliegen. Weitere Informationen zur Behörde erhalten Sie unter der Telefonnummer +47 22 54 60 00 oder unter https://reiselivsforum.no/. 

17.Streitbeilegung

Jegliche Rechtsstreitigkeiten und/oder Ansprüche, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, unterliegen den Reisebedingungen und dem norwegischen Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist eine Klage gegen Fjord Line AS, Postfach 513, 4379 Egersund, einzureichen. Als Gerichtsstand gilt in diesem Fall das Bezirksgericht Dalane.