Zollregelungen und steuerfreie Pauschalen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Steuerfreigrenzen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak, die zwischen Norwegen, Schweden und Dänemark gelten.
Sollten Sie nähere Angaben benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich die Regelungen zum Import zollfreier Güter durchzulesen, die vom norwegischen, dänischen und schwedischen Zoll herausgegeben werden. Sie finden Sie unter www.toll.no, www.skat.dk und www.tullverket.se.
Übersicht über die steuerfreien Pauschalen
Sehen Sie sich an, was Sie zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden mit sich führen dürfen.
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Steuererstattung
Wenn Sie außerhalb von Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland ansässig sind, können Sie für die an Bord erworbenen Güter eine Steuererstattung fordern.
Abfahrten aus Norwegen
Da Norwegen nicht Mitglied der EU ist, sollten Reisende, die von Norwegen nach Dänemark und Schweden unterwegs sind, ihre Wertkarte zur Steuerrückerstattung bereits in Norwegen abstempeln lassen. Beachten Sie bitte, dass die Karten nicht an Bord abgestempelt werden.
Abfahrten aus Dänemark und Schweden
Da Dänemark und Schweden in der EU sind, sollten Reisende, die sich auf dem Weg nach Norwegen befinden, ihre Wertkarte zur Steuerrückerstattung bereits in Dänemark und Schweden am Zoll abstempeln lassen, bevor sie nach Norwegen ausreisen. Beachten Sie bitte, dass die Karten nicht an Bord abgestempelt werden.