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Führen Sie stets Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich

Alle Fahrgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen einen gültigen Personalausweis mit Lichtbild oder einen Reisepass, der mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmt. Dies gilt sowohl für inländische als auch für internationale Reisen.

Die Fahrgäste sind selbst für die erforderlichen Reisedokumente verantwortlich. Wenn Sie keine Reisedokumente vorweisen können, wird dies wie ein Nichterscheinen behandelt, was bedeutet, dass Ihre Tickets nicht erstattet werden. Sollte im Zielland die Einreiseerlaubnis verweigert werden, beispielsweise aufgrund der Tatsache, dass Sie keine Reisedokumente, keinen Reisepass oder keinen Personalausweis vorlegen können, müssen Sie die Kosten für die Rückfahrt tragen.

Fahrzeuge sollten den internationalen Kennzeichencode haben. Es wird empfohlen, einen internationalen Versicherungsschein mitzuführen.

Für Reisen nach Norwegen gilt das Folgende:

Staatsangehörige nordischer Länder (NO, SE, DK, IS und FIN)

Fahrgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis mit Lichtbild bei sich tragen.

Mit ihren Eltern reisende Kinder benötigen keinen Personalausweis.

Bürger des Schengenraums

Fahrgäste aus dem Schengenraum müssen entweder einen nationalen Personalausweis oder einen Reisepass bei sich tragen.

Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren.

Bürger aus Ländern außerhalb des Schengenraums

Fahrgäste aus Ländern, die weder zum Schengenraum noch zu Skandinavien gehören, benötigen einen Reisepass und ein Visum, um nach Norwegen einzureisen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren.